Archenstadllift Rinn (Kinderland Rinn)
Allgemein

Infos zur Saison 2021/22

(aktualisiert am 22.02.2022)

Letzte Betriebswoche 28.02. – 05.03.2022:
MO, 28.02. – DO, 03.03.2022: 13-17 Uhr
FR, 04.03.2022: 9-17 Uhr, 18-21 Uhr (Letzter Nachtskilauf)
SA, 05.03.2022: 9-17 Uhr
(Am Sonntag, den 06.03.2022 findet die Schneeschmelzgaudi im Kinderland Rinn statt; kein Betriebstag.)

regulärer Saisonstart: Freitag, 24.12.2021, Betriebszeiten täglich von 9-16 Uhr.
Pures Skivergnügen bereits vor Saisonstart: Lift am 18. + 19.12.2021 (9-16 Uhr) geöffnet.
(Witterungsbedingte Änderungen vorbehalten.)

Nachtskilauf:
Montag, 27.12.2021, 18-21 Uhr
Donnerstag, 30.12.2021, 18-21 Uhr
Montag, 03.01.2022, 18-21 Uhr
ab Freitag, 07.01.2022, wöchentlich immer Freitags von 18-21 Uhr

Freizeitticket Tirol:
Das Kinderland Rinn ist auch für die kommende Saison wieder Partner des Kartenverbunds Freizeit-Ticket Tirol.

Freizeitticket – bitte beachten Sie:
Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Elternteils (mit gültigem Freizeitticket) kostenlos (gilt nicht bei Skikursen), benötigen aber trotzdem eine Karte zum Passieren der Drehkreuze am Lift. Diese Gratis-Tageskarten erhalten sie bei der Betriebsleitung. Eine Freifahrt mit den Großeltern oder älteren Geschwistern ist nicht gestattet. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit des Erwerbs eines eigenen Freizeittickets für Kinder unter 6 Jahren. Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Freizeitticket Tirol: www.freizeitticket.at

Tarife:
die aktuellen Tarife für die Saison 2021/22 finden Sie hier!

Liftstüberl Rinn:
Alle wichtigen Informationen rund um das Liftstüberl Rinn werden in den kommenden Tagen aktualisiert.

Skikurse im Kinderland Rinn:
Bitte wenden Sie sich direkt an das Team der Skischule Total in Tulfes.

Bestimmungen hinsichtlich Corona (Stand 19.02.2022)
Es gilt die 3-G-Pflicht für die Beförderung mit einer Seilbahn. Der 3-GNachweis wird beim Ticketkauf kontrolliert. Die Freischaltung von Skipässen wird maximal für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises erfolgen.

Kinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr sind von der 3-G-Pflicht ausgenommen. Kinder ab dem vollendetem 12. Lebensjahr benötigen grundsätzlich einen 3-G-Nachweis, jedoch ersetzt der Ninja-Pass für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, sofern vollständig, den 3-G-Nachweis in der gesamten Woche (also auch Freitag, Samstag und Sonntag). Fehlt jedoch ein Eintrag – wurde also nicht bei allen Testungen teilgenommen – gelten nur die jeweils durchgeführten Tests als 3-G-Nachweise, entsprechend ihrer Gültigkeit.

Maskenpflicht: Es gilt die allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln sowie in geschlossenen Anstellbereichen von Seilbahnen. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr genügt ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz.

Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien für all jene Bereiche wo der 2m-Abstand nicht eingehalten werden kann, im Speziellen gilt das im Anstellbereich des Schleppliftes.

(Quelle: WKO)