Archenstadllift Rinn (Kinderland Rinn)
Allgemein

Infos zur Saison 2020/21

(aktualisiert am 02.03.2021)

Endlich, bald ist es soweit! Wir starten in die kommende Wintersaison!

Saisonstart: 24.12.2020, Betriebszeiten täglich von 9-16 Uhr.

Öffnungszeiten ab Montag, 22. Februar 2021:
Montag-Freitag, 12-16 Uhr
Samstag-Sonntag, 9-16 Uhr
Nachtskilauf weiterhin Freitags von 17-20 Uhr

+++ Letzter Betriebstag: Sonntag, 7. März 2021 +++

Freizeitticket Tirol:
Das Kinderland Rinn ist auch für die kommende Saison wieder Partner des Kartenverbunds Freizeit-Ticket Tirol.

Freizeitticket – bitte beachten Sie:
Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung eines Elternteils (mit gültigem Freizeitticket) kostenlos (gilt nicht bei Schikursen), benötigen aber trotzdem eine Karte zum passieren der Drehkreuze am Lift. Diese Gratis-Tageskarten erhalten sie bei der Betriebsleitung. Eine Freifahrt mit den Großeltern oder älteren Geschwistern ist nicht gestattet. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit des Erwerbs eines eigenen Freizeittickets für Kinder unter 6 Jahren. Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Freizeitticket Tirol: www.freizeitticket.at

Tarife:
die aktuellen Tarife für die Saison 2020/21 finden Sie hier!

Liftstüberl Rinn:
Alle wichtigen Informationen rund um das Liftstüberl Rinn werden in den kommenden Tagen aktualisiert.

Skikurse im Kinderland Rinn:
Bitten wenden Sie sich direkt an das Team der Skischule Total in Tulfes.

Bestimmungen hinsichtlich Corona:
Im gesamten Areal des Kinderland Rinn ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Eine FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben. Getränke und kleine Speisen stehen zur Abholung bereit. Wir bitten Sie um Verständnis, dass jede Art von Konsumation in einer Entfernung von 50 Metern zum Verabreichungsplatz hin stattfinden muss. Die WC-Anlagen des Liftstüberl Rinn können in gewohnter Art und Weise benützt werden.

Im Allgemeinen gilt: Bitte achten Sie besonders auf die CoVid19-Hygienebestimmungen und auf einen Mindestsicherheitsabstand von 2 Metern. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt folge zu leisten.

Achtung: Schlepplifte sind von nachstehender Verordnung ausgenommen – diese fallen nicht unter § 5 des Seilbahngesetzes. Im Kinderland Rinn wird deshalb kein Negativ-Test benötigt.

Auszug aus der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von CoVid-19 in Skigebieten in Tirol (Inkrafttreten: 15.02.2021):

(1) Schipisten dürfen von Personen, die zum Zweck der Ausübung des Schi- und Snowboardsports unmittelbar zuvor eine Seilbahn nach § 5 Seilbahngesetz 2003 benutzt haben, nur betreten werden, wenn diese über einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 verfügen, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Dieser Nachweis ist für eine Überprüfung durch die Gesundheitsbehörde für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

(2) Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten gleichzuhalten.

(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.

(4) Als Betreten im Sinn des Abs. 1 gilt auch das Verweilen.

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